Bildungsurlaub in Hessen

Zuständig für die Anerkennung eines Seminars als Bildungsurlaub ist in Hessen das Hessische Sozialministerium. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung ihres Lohnes zur Teilhabe an einer solchen Veranstaltung der politischen Bildung – jedenfalls, sofern ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Dieser Anspruch ist in dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub – kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – vom 16. Oktober 1984 (GVBl. I, S.261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 1998 (GVBl. I, S. 269, vgl. Neubekanntmachung vom 28. Juli 1998, GVBl. I S.294), geregelt. Pro Jahr steht allen in Hessen Beschäftigten, die in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu. Bei einer längeren oder kürzeren regelmäßigen Wochenarbeitszeit verlängert oder verkürzt sich der Anspruch entsprechend.

Unsere Bildungsurlaube sind in der Regel nicht nur im Bundesland Hessen anerkannt, sondern auch in anderen Bundesländern, in denen es ein Bildungsurlaubsgesetz gibt, wie z. B. Rheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Brandenburg. Außerdem können selbstverständlich auch Personen teilnehmen, die privaten Urlaub für die Veranstaltung nutzen.

Viele unserer Bildungsurlaube erstrecken sich über sieben Tage unter Einbeziehung des Wochenendes. Wir sind damit in der Lage, im Rahmenprogramm dem Erlebniswert der besuchten Regionen Rechnung zu tragen, ohne mit dem Bildungsurlaubsgesetz in Konflikt zu geraten.

Wenn es für Arbeitnehmer aus Hessen Schwierigkeiten bei der Freistellung für den Bildungsurlaub durch den Arbeitgeber geben sollte, stehen wir gerne für weitere Informationen und Unterstützung zur Verfügung!